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Im Institut für deutsche Sprache und Literatur der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg ist folgende Stelle zu besetzen:

W3-Professur für Deutsch / Sprache und Literatur und ihre Didaktik

Umfang

Vollzeit

Vergütung

W3 LBesGBW

Beginn

01.10.2025

Befristung

unbefristet

Die Pädagogische Hochschule ist eine von sechs Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg mit rund 6.000 Studierenden und über 470 Mitarbeitenden. Die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg ist eine den Universitäten gleichgestellte Hochschule mit Promotions- und Habilitationsrecht und konzentriert sich auf bildungswissenschaftliche Fragestellungen in Forschung und Lehre. Internationalisierung ist an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg ein zentrales Thema.

Das Institut für deutsche Sprache und Literatur an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg gliedert sich in die großen Bereiche Sprachdidaktik/Sprachwissenschaft und Literaturdidaktik/Literaturwissenschaft; assoziiert ist der Bereich Stimm- und Sprechpädagogik. Die Mitglieder des Institutes forschen zu aktuellen Themen der Sprach- und Literaturdidaktik, die von gesellschaftlicher Relevanz sind und sich an der Schnittstelle von Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Pädagogik bewegen.

Ihre Aufgaben:

  • Lehre (9 SWS) und Forschung in den Bereichen sprachliches und literarisches Lernen (Schwerpunkte: Elementar-, Primarstufe und Sonderpädagogik) sowie Literaturwissenschaft/-didaktik und/oder Sprachwissenschaft/-didaktik
  • Betreuung von Schulpraktika
  • Mitwirkung bei Prüfungen und in der Selbstverwaltung der Hochschule

Ihr Profil:

  • einschlägiges, abgeschlossenes Hochschulstudium
  • besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, Promotion in Germanistik, Literatur- oder Sprachwissenschaft, Literatur- oder Sprachdidaktik, Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen
  • pädagogische Eignung, in der Regel nachzuweisen durch Erfahrungen in der Lehre
  • Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln
  • Forschungsschwerpunkt im Bereich sprachliches und/oder literarisches Lernen

Im Übrigen gelten die in §§ 46 und 47 Landeshochschulgesetz (LHG) genannten Einstellungsvoraussetzungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Gem. § 47 Abs. 3 Satz 1 LHG soll auf eine Stelle, deren Funktionsbeschreibung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, in der Regel nur berufen werden, wer eine dreijährige Schulpraxis nachweist.

Die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg steht für die Vielfalt aller Beschäftigten. Wir begrüßen Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von deren ethnischer und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Geschlecht, Behinderung und sexueller Orientierung oder Identität. Die Pädagogische Hochschule strebt eine Erhöhung der Frauenanteile an, deshalb ist sie an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei entsprechender Eignung vorrangig eingestellt.

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