Im Institut für Erziehungswissenschaft der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg ist folgende Stelle zu besetzen:
W3-Professur (m/w/d) für Erziehungswissenschaft/ Schulpädagogik
Die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg ist eine von sechs Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg mit etwa 5.700 Studierenden und über 500 Mitarbeitenden. Die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg ist eine den Universitäten gleichgestellte Hochschule mit Promotions- und Habilitationsrecht und konzentriert sich auf bildungswissenschaftliche Fragestellungen in Forschung und Lehre. Internationalisierung ist an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg ein zentrales Thema.
Bei der ausgeschriebenen W3-Professur für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I handelt es sich um eine von insgesamt drei Professuren der Abteilung Schulpädagogik.
Ihr Profil:
- Abgeschlossenes Lehramtsstudium, vorzugsweise für das Lehramt der Sekundarstufe I
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die durch eine einschlägige Promotion, Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen werden.
- pädagogische Eignung, nachzuweisen durch Erfahrungen in der Lehre
- Wünschenswert ist ein Forschungsschwerpunkt im Bereich der Schulpädagogik mit einem Schwerpunkt auf nicht-gymnasialen Schularten (bspw. benachteiligte Schüler:innen oder Umgang mit Heterogenität).
- Erwünscht sind einschlägige Publikationen zur Schulpädagogik in theoretischen, quantitativ-empirischen sowie schulpraktischen Beiträgen
- Erwartet wird die Beteiligung der Stelleninhaberin oder des Stelleninhabers an der Pflichtlehre des Instituts in zentralen Bereichen der Schulpädagogik und Mitwirkung bei der Konzeption und Weiterentwicklung von Studienangeboten
- Erwartet wird die Zusammenarbeit mit den Professuren der Abteilung und des Instituts für Erziehungswissenschaft sowie die Bereitschaft zur Kooperation mit der Professional School of Education Ludwigsburg-Stuttgart (PSE)
Im Übrigen gelten die in §§ 46 und 47 Landeshochschulgesetz (LHG) genannten Dienstaufgaben und Einstellungsvoraussetzungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Gem. § 47 Abs. 3 Satz 1 LHG soll auf eine Stelle, deren Funktionsbeschreibung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrkräftebildung vorsieht, in der Regel nur berufen werden, wer eine dreijährige Schulpraxis nachweist.