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An der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:

W3-Professur für Sachunterricht mit naturwissenschaftlich-technischem Schwerpunkt

Umfang

Vollzeit

Vergütung

W3 LBesGBW

Beginn

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Befristung

unbefristet

Die Pädagogische Hochschule ist eine von sechs Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg mit rund 6.000 Studierenden und über 470 Mitarbeitenden. Die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg ist eine den Universitäten gleichgestellte Hochschule mit Promotions- und Habilitationsrecht und konzentriert sich auf bildungswissenschaftliche Fragestellungen in Forschung und Lehre. Internationalisierung ist an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg ein zentrales Thema.

Eine wichtige Aufgabe der Professur ist die Lehrer*innenbildung im Studienfach des naturwissenschaftlich-technischen Sachunterrichts sowie auf das Studienfach bezogene Forschung. Der Sachunterricht ist an der Hochschule darüber hinaus noch mit einer sozialwissenschaftlichen als auch einer erziehungswissenschaftlichen Professur in Lehre und Forschung vertreten.

Ihre Aufgaben:

  • Forschung und Lehre (9 SWS) im Bereich des naturwissenschaftlich-technischen Lernens
  • Betreuung von Schulpraktika
  • Mitwirkung bei Prüfungen und in der akademischen Selbstverwaltung der Hochschule
  • Einwerbung von Drittmitteln und regelmäßige Publikationstätigkeiten
  • Aktive Mitarbeit an hochschulübergreifenden Kooperationen, wie der Professional School of Education Stuttgart-Ludwigsburg (PSE)
  • Mitwirkung in der wissenschaftlichen Weiterbildung

Ihr Profil:

  • Einschlägiges abgeschlossenes Hochschulstudium
  • Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die durch eine abgeschlossene Promotion in einer Naturwissenschaft, einer Technikwissenschaft oder deren Didaktik nachzuweisen ist
  • Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen in einem einschlägigen Bereich
  • Forschungsschwerpunkt im Bereich des naturwissenschaftlichen oder technischen Lernens
  • Möglichst Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln

Im Übrigen gelten die in §§ 46 und 47 Landeshochschulgesetz (LHG) genannten Dienstaufgaben und Einstellungsvoraussetzungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Gem. § 47 Abs. 3 Satz 1 LHG soll auf eine Stelle, deren Funktionsbeschreibung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrkräftebildung vorsieht, in der Regel nur berufen werden, wer eine dreijährige Schulpraxis nachweist.

Die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg steht für die Vielfalt aller Beschäftigten. Wir begrüßen Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von deren ethnischer und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Geschlecht, Behinderung und sexueller Orientierung oder Identität. Die Pädagogische Hochschule strebt eine Erhöhung der Frauenanteile an, deshalb ist sie an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei entsprechender Eignung vorrangig eingestellt.

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