Im Institut für Philosophie der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg ist folgende Stelle zu besetzen:
W3-Professur (m/w/d) für Philosophie und ihre Didaktik
Die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg ist eine von sechs Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg mit etwa 5.700 Studierenden und über 500 Mitarbeitenden. Die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg ist eine den Universitäten gleichgestellte Hochschule mit Promotions- und Habilitationsrecht und konzentriert sich auf bildungswissenschaftliche Fragestellungen in Forschung und Lehre. Internationalisierung ist an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg ein zentrales Thema.
Im Fach Ethik werden an der PH Ludwigsburg Angebote für Studierende in den Lehrämtern Sekundarstufe I und Sonderpädagogik sowie, vorbehaltlich der Einrichtung durch die Landesregierung, zukünftig auch Grundschule und (zusammen mit der Universität Stuttgart) in geringem Umfang im gymnasialen Lehramt ausgebracht. Diese Angebote umfassen sowohl fachliche wie fachdidaktische Lehrveranstaltungen.
Ihr Profil:
- Einschlägiges Studium und allgemeiner Hochschulabschluss im Fach
- Besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit im Bereich Ethik, die durch eine sehr gute, fachphilosophische Promotion, vorzugsweise mit Schwerpunkt in Ethik nachzuweisen ist
- Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen
- Ausgewiesene Forschungsschwerpunkte und Lehrerfahrung in den Bereichen (angewandter) Ethik und Philosophie der Neuzeit
- Lehr- bzw. Forschungstätigkeit in der Didaktik der Philosophie und Ethik, im Philosophieren mit Kindern oder in der fachspezifischen (empirischen) Bildungsforschung
- Erkennbarer Bezug der Lehrtätigkeit zu Querschnittsthemen der Lehrkräftebildung wie Digitalisierung, Bildung für nachhaltige Entwicklung und Demokratiebildung
- Internationale Publikationen, auch in englischer Sprache
- Pädagogische Eignung sowie Schulpraxiserfahrung nach § 47 Abs. 3 Satz 1 LHG BW
- Es wird erwartet, dass Veranstaltungen sowohl in deutscher als auch englischer Sprache gehalten werden
- Bereitschaft zur Mitwirkung in der wissenschaftlichen Weiterbildung
Im Übrigen gelten die in §§ 46 und 47 Landeshochschulgesetz (LHG) genannten Dienstaufgaben und Einstellungsvoraussetzungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.